Schluss mit unnötigen Gebührenerhöhungen!
Hintergrund ist die aktuelle Diskussion um die drastische Erhöhung der Wasserpreise in der Verbandsgemeinde Nastätten. "Es kann nicht sein, dass wir immer nur die Gebühren erhöhen anstatt auch langfristig sparsamer zu wirtschaften", kommentierte der FDP-Politiker seine Initiative. Die Liberalen stellten deshalb eine entsprechende Resolution zur Abstimmung.
In der Resolution fordern die Liberalen, dass die Verbandsgemeindewerke in größere Einheiten überführt werden bzw. in größeren Einheiten wirtschaften, damit entsprechende Einsaprungen realisiert werden können. Dies hatte bereits vor einigen Jahren ein vom Verbandsgemeinderat in Auftrag gegebenes Gutachten empfohlen und wurde in der Sache bisher auch nie angezweifelt. "Wir brauchen dringend neue Rahmenbedingungen, damit die Eigenbetriebe im ländlichen Raum wirtschaftlicher als bisher arbeiten können und wir somit die Gebührenbelastung für die Bürgerinnen und Bürger nicht ungebremst ansteigt", kommentierte der FDP-Vorsitzende abschließend.
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RESOLUTION
Antragsteller:
FDP-Fraktion im Verbandsgemeinderat Nastätten
Holzhausen, den 26.11.2009
Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Resolution an die Landesregierung bzw. an den Minister des Inneren und für Sport weiterzuleiten:
Der Verbandsgemeinde Nastätten wurde gutachterlich (Gutachten der GeKom, 2002) bestätigt, dass die Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung für die Bürgerinnen und Bürger unserer Verbandsgemeinde effizienter und damit kostengünstiger organisiert werden kann, wenn eine andere Betriebsgröße (sog. „optimale Betriebsgröße“) durch eine institutionalisierte Zusammenarbeit von insgesamt vier Eigenbetrieben (VG Diez, VG Katzenelnbogen, VG Loreley, VG Nastätten; Gesamteinwohnerzahl damals 64.170 Einwohner) realisiert wird. Dies gilt umgekehrt ebenfalls für die Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen drei anderen Verbandsgemeinden.
Trotz entsprechender Initiativen der Verwaltung unserer Verbandsgemeinde kam eine solche institutionalisierte Zusammenarbeit – abgesehen von der Kooperation bei Einzelprojekten – auf freiwilliger Basis leider nicht zu Stande.
Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, bei der anstehenden Kommunalreform landesrechtlich verbindliche Vorgaben hinsichtlich der Mindestgröße (bezogen auf die zu versorgenden Bürgerinnen und Bürger) der Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im ländlichen Raum zu machen. Die zukünftige Mindestgröße dieser Einrichtungen sollte dabei deutlich über der jetzigen durchschnittlichen Einwohnergröße der Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz (rund 14.500) betragen, damit die strukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur in der Verbandsgemeinde Nastätten künftig möglichst niedrige Gebühren zahlen müssen.
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